ABZ hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Der Kunde räumt ABZ für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von ABZ für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies der Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. ABZ ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist ABZ zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
ABZ sichert regelmäßig die Daten des Kunden auf dem von ABZ verantworteten Server. Der Kunde ist über die in Ziffer 8 dargestellten Mitwirkungspflichten aber auch selbstständig in der Lage, eingegebene Daten zu exzerpieren und eigenständig zu sichern und ist dazu gemäß Ziffer 8 auch entsprechend verpflichtet.
Soweit der Kunde auf den von ABZ verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, wird hierzu eine gesonderte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen.